Geldauflagen sind Zahlungen aus Ermittlungs- und Strafverfahren, die auf Grund eines Gerichtsentscheids durch Privatpersonen oder Firmen gezahlt werden müssen.
Richter/innen und Staatsanwälte/innen bestimmen, ob eine Geldauflage in die Staatskasse fließt oder einer gemeinnützigen Vereinigung zugute kommt. Welche Organisation bedacht wird, liegt im freien Ermessen der Justiz.
Erfreulicherweise kommt es immer häufiger vor, dass Strafrichter/innen und Staatsanwälte/innen mit der Zuweisung von Geldauflagen unsere Kinderprojekte unterstützen. Ein gesondertes Konto für Geldauflagen garantiert, dass keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
FUTURO SI garantiert
Sonderkonto Geldauflagen:
Deutsche Bank Düsseldorf
IBAN: DE29 3007 0024 0646 4150 01
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