SPENDENQUITTUNG / ZUWENDUNGSBESTÄTIGUNG

Wenn uns Ihre komplette Anschrift vorliegt, erhalten Sie von uns ab einem Spendenbetrag von € 10,-- eine Spendenquittung bzw. eine Zuwendungsbestätigung, wie sie seit einigen Jahren offiziell heißt.

Diese senden wir Ihnen unaufgefordert im Februar des nachfolgenden Jahres zu, egal, ob Sie eine Einzelspende oder eine Dauerspende geleistet haben.

Auf Wunsch schicken wir Ihnen die Zuwendungsbestätigung auch sofort  nach Erhalt der Spende.

FREISTELLUNGSBESCHEID

FUTURO SI wird beim Finanzamt Düsseldorf-Süd unter der Steuernummer 106/5744/3600 geführt und ist von der Körperschaftsteuer befreit.

FUTURO SI fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
  • Förderung von Jugendhilfe
  • Förderung von Kunst und Kultur
  • Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens

FUTURO SI ist berechtigt, für Spenden, die zur Verwendung für die o. g. Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.